Im Jahr 2013 feiert der Begriff Nachhaltigkeit seinen 300. Geburtstag. Für das deutsche Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung war dies ein Grund, den „Leitfadens Nachhaltiges Bauen“ umfassend zu überarbeiten.
Die Neuerungen sind beträchtlich, denn nun betrachtet der Leitfaden erstmals den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes. In den Berechnungen werden die ersten 50 Jahre eines Gebäudes herangezogen. Und dabei werden sowohl die ökologische, ökonomische, soziokulturelle Qualität als auch die technischen und prozessualen Aspekte berücksichtigt.
In der Einleitung des Leitfadens werden die allgemeingültigen Grundlagen des nachhaltigen Bauens dargestellt, weiter dient er als Handlungsanleitung und definiert verbindliche Mindestanforderungen sowie einzuhaltende Zielvorgaben. Zudem wird die Umsetzung des nachhaltigen Bauens von der ersten Planungsphase bis zur Nachhaltigkeitsbewertung nach der Gebäudefertigstellung geregelt.
Mit der Einführung des vollständig überarbeiteten „Leitfadens Nachhaltiges Bauen“ hat das deutsche Bundesministerium seine Qualitätsanforderungen für den Neubau und bei Baumassnahmen im Gebäudebestand den aktuellen baupolitischen Anforderungen im Nachbarland angepasst. Und es setzt damit Nachhaltigkeit in konkretes Handeln um. Der Leitfaden ist bei allen grossen Neubaumassnahmen von Büro- und Verwaltungsgebäuden einzuhalten.
Nachdem wir das Dokument durchgelesen haben, bleibt vor allem ein Fazit: Es lohnt sich auch hier in der Schweiz dessen Lektüre, da viele der darin angewandten Grundsätze auch in anderen regionalen Kontexten gültig sind.
Den „Leitfaden Nachhaltiges Bauen“ finden Sie hier zum Download.