Lesetipp: Wo Energievorschriften beim Bauen zusätzliche Kosten verursachen

Im Gespräch mit baublatt.ch erklärt der Vizedirektor des Schweizerischen Baumeisterverband (SBV), Martin A. Senn, wie sich die aktuellen Energievorschriften finanziell auf das Bauen, Sanieren und Wohnen auswirken. So verteuern die mit der Energiestrategie 2050 verbundenen Regulierungen das Bauen in der Schweiz jährlich um 175 Millionen Franken. Nur die Baubewilligungsverfahren mit 637 Millionen und die Brandschutzvorschriften mit 354 Millionen würden noch mehr Regulierungskosten verursachen, so Senn.

Er macht auch aufmerksam, dass die meisten Baukosten nicht mehr auf den Rohbau, sondern auf die Gebäudehülle und die Haustechnik fallen. Grund hierfür sei, dass sich sowohl die Politik als auch die Bauherren energieeffizientere Häuser wünschen. Laut Studien verursache diese Umsetzung auf Minergie- und Minergie-P-Standards bis zu zehn Prozent mehr Kosten.

Den finanziellen Mehraufwand trügen die Bauherren, die die Zusatzleistungen bestellen. Ein Teil würde via Gebäudeprogramm zurückerstattet werden. Doch auch die Unternehmer müssten einen Teil der Mehrkosten übernehmen, da sie nicht alle Zusatzkosten weitergeben können.

Als nicht besonders sinnvoll empfindet Senn die Idee des Bundes das Gebäudeprogramm ab 2021 durch eine Lenkungsabgabe zu ersetzen. Hier ortet er die Gefahr, dass aufgrund der höheren Kosten auch weniger neu gebaut und saniert werden würde. Einen solchen Bau- und Sanierungsstopp könne man auch im Zusammenhang mit der Zweitwohnungsinitiative in den Bergkantonen beobachten.

Sein Fazit: Wenn die strengen energetischen Mustervorschriften der Kantone zur gesetzlichen Vorgabe werden oder es ab 2021 tatsächlich eine Lenkungsabgabe gibt, dann schade das den finanziell schwächeren Wohneigentümern. Diese könnten sich einen Neubau, eine Sanierung oder einen Ersatzneubau wegen der gesetzlichen Energievorgaben nicht mehr leisten. Die Politik solle sich mehr auf das freie Spiel des Markts verlassen und weniger regulieren.

Das ganze Interview auf baublatt.ch finden Sie hier:
“Die zusätzlichen Kosten müssen von den Bauherren getragen werden”