Das neu entwickelte Rahmenwerk für klimaneutrale Gebäude und Standorte der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) hat zum Ziel, die Dekarbonisierung des Gebäudebestands bis 2050 praktisch umsetzbar zu machen. Zudem will man damit erreichen, dass Klimaneutralität bei Neubauten zum Standard wird.
Mit dem Rahmenwerk will die DGNB einen entscheidenden Beitrag leisten, um die globalen Klimaschutzziele für die verschiedensten Entscheidungsträger der Bau- und Immobilienwirtschaft handhabbar zu machen. Ein verlässlicher Rahmen, der Orientierung bietet, wie sich die CO₂-Emissionen kontinuierlich, im notwendigen Mass reduzieren lassen, müsse dringend geschaffen werden, so die Argumentation.
Die Anwendungsmöglichkeit des Rahmenwerks ist vielfältig: Eine der Möglichkeiten ist die Einflussnahme auf Lieferketten sowie die klimaschutzorientierte Beschaffung. So ist für die Baustoffwahl – bei Sanierungen und beim Neubau – das Entscheidungskriterium Umweltschutz, also Klimaschutz und Abfallvermeidung, künftig ein entscheidender Aspekt.
Das ist auch für Aluminium als Baustoff relevant. Wird der Rahmen der CO2 -Bilanzierung auf die eingebundenen Emissionen („graue Emissionen“) mittels Ökobilanzrechnungen erweitert, wird die CO2-Intensität der Lieferketten transparent und damit entsprechend vergleichbar und bewertbar.
Umweltdeklarationen von Bauprodukten (EPD) bieten hierfür die geeignete Methode und helfen den Herstellern von Bauprodukten bereits heute, vergleichbare Kennwerte für ihre Produkte zu ermitteln und den Marktteilnehmern transparent zur Verfügung zu stellen. Die Anwendung unterstützt die Bewertung von Lieferketten auch bezüglich Abfallvermeidung, Wiederverwertung, Wiederverwendung und Recycling.
Des Weiteren gliedert sich das Rahmenwerk für klimaneutrale Gebäude und Standorte in drei Hauptelemente, die fachlich aufeinander aufbauen und je nach Bedarf und Zielsetzung separat oder zusammen angewendet werden können:
In ersten Teil des Dokumentes werden die grundlegenden Regeln für die CO₂-Bilanzierung von Gebäuden beschrieben. Diese basieren auf den Grundprinzipien Relevanz, Vollständigkeit, Konsistenz, Transparenz und Genauigkeit. Die genauen Regeln variieren je nachdem, ob nur der Betrieb oder zusätzlich auch die eingesetzten Materialien betrachtet werden sollen.
Um die klimaschutzrelevanten Informationen zu einem Gebäude oder Standort transparent und vergleichbar zu machen, sind in Teil 2 des Rahmenwerks Indikatoren definiert, die sich auf verschiedene Leistungskennzahlen beziehen. Diese sollen gebündelt in Form eines Emissionsausweises bereitgestellt werden.
Teil 3 des Rahmenwerks beschreibt den Klimaschutzfahrplan als Methode zum CO₂-Management. So kann ein Gebäude oder Standort, das aktuell noch keine Jahresbilanz von Null Kilogramm CO₂ aufweist, den Status „Klimaneutral bis 2050“ erreichen. Hierfür muss ein projektspezifischer Klimaschutzplan erstellt werden, dessen Ziel die Klimaneutralität bis zum Jahr 2050 ist. Ausgangspunkt ist die Berechnung des Ist-Werts der CO₂-Emissionen.
Nach Einschätzung des DGNB sind die Anwendungsmöglichkeiten für das Rahmenwerk vielfältig. Beispielsweise kann der effektiv erreichte Klimaschutz eines Gebäudes oder Standorts verbindlich geprüft und mit anderen Projekten verglichen werden. Dabei setzt die DGNB einen umfassenden Betrachtungsrahmen, indem sie neben den Energieströmen zur Konditionierung des Gebäudes auch den Nutzerstrom in die Bilanzgrenze mit aufnimmt. Ebenfalls im Fokus steht die Kommunikation der CO₂-Bilanz über konsistente Berechnungsvorgaben. Durch den erforderlichen, regelmässigen Abgleich von Soll- und Ist-Werten lassen sich sowohl der geplante als auch der bereits erreichte Klimaschutzbeitrag eines Gebäudes oder Standorts transparent darstellen.
Auf der Website der DGNB kann das Rahmenwerk für klimaneutrale Gebäude und Standorte kostenlos unter www.dgnb.de/klimaschutz-rahmenwerk heruntergeladen werden.
Die im Rahmenwerk beschriebenen Methoden sollen in den kommenden Monaten an ersten Projekten umfangreich erprobt werden. Auf Grundlage der dann vorliegenden Erfahrungen im Umgang mit den verschiedenen Methoden und Instrumenten soll anschliessend eine verbindliche Fassung des Rahmenwerks finalisiert werden.