Am 1. Januar 2021 tritt das totalrevidierte Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen in Kraft. Mehr Qualität und Nachhaltigkeit stehen im Vordergrund. Preistreibereien mit Qualitätsverlusten sollen verhindert werden. Für Schweizer Bauprodukte – insbesondere aus einheimischen Rohstoffen – bietet dieses Gesetz viele Chancen, wobei der Vollzug noch einige Fragen aufwirft.
Der von Peter Burkhalter, Anwalt in Bern und Zürich, erstellte Fachartikel «Bauprodukte aus der Region für die Region» im Weblaw Newsletter beleuchtet erste Erkenntnisse und liefert Anregungen für Vollzugshilfen.
Er kann hier heruntergeladen werden.
Quelle: Green Building CH