Seit dem 1. Januar 2026 erhebt die EU Abgaben auf den CO₂-Gehalt importierter Waren, darunter Aluminium. Schweizer Produkte sind dank der Verknüpfung der Emissionshandelssysteme ausgenommen. Wer den Vorteil nutzen will, muss allerdings seine Hausaufgaben machen.
Die endgültige Phase des EU-CBAM trat am 1. Januar 2026 in Kraft. Erhoben werden Abgaben auf den CO₂-Gehalt von EU-Importen von Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemitteln, Wasserstoff und Strom. Importeure müssen dafür sogenannte CBAM-Zertifikate erwerben, deren Preis sich am wöchentlichen Durchschnittspreis im EU-Emissionshandel orientiert; gekauft werden können die Zertifikate ab Januar 2027, rückwirkend für das Berichtsjahr 2026. Damit wird der CO₂-Gehalt von Baumaterialien erstmals unmittelbar handelsrelevant.
Die Schweizer Sonderstellung
Für Waren mit Schweizer Ursprung gilt eine Besonderheit: Da die Schweiz ihr Emissionshandelssystem mit dem EU-ETS verknüpft hat, sind sie von der CBAM-Abgabepflicht ausgenommen. Dieser Vorteil greift jedoch nicht automatisch. Massgebend ist der nichtpräferenzielle Ursprung nach EU-Zollrecht, und die blosse Einfuhr oder Lagerung von Waren in der Schweiz genügt nicht, um Schweizer Ursprung zu erlangen. EU-Kunden werden künftig Emissionsdaten, Ursprungsnachweise und Informationen zu den Herstellungsanlagen anfordern, um ihre eigenen CBAM-Pflichten erfüllen zu können. Schweizer Aluminiumhersteller und Verarbeiter tun deshalb gut daran, ihre Emissions- und Ursprungsdaten sauber aufzubereiten.
Die nächste Ausbaustufe ist bereits skizziert
Ein Kommissionsvorschlag vom Dezember 2025 sieht vor, den CBAM-Anwendungsbereich ab dem 1. Januar 2028 auf rund 180 stahl- und aluminiumintensive Downstream-Produkte auszuweiten und Anti-Umgehungs-Massnahmen einzuführen. Fassadenelemente, Fenstersysteme und andere Bauprodukte aus Aluminium könnten damit künftig direkt erfasst werden. Für die Branche lohnt es sich, diese Entwicklung früh in die Produkt- und Lieferkettenstrategie einzubeziehen.
Und die Schweiz selbst?
Der Bundesrat riet 2023 davon ab, einen EU-ähnlichen Grenzausgleich einzuführen. Im Oktober 2025 verabschiedete jedoch eine parlamentarische Kommission eine Initiative für einen Schweizer Grenzausgleichsmechanismus bei Zementimporten, und die Bundesbehörden planen, bis Mitte 2026 erneut zu prüfen, ob ein umfassender Schweizer CBAM eingeführt werden soll.
Für das nachhaltige Bauen hat der Mechanismus eine klare Signalwirkung: CO₂-intensive Materialien werden im europäischen Markt schrittweise teurer. Emissionsarm produziertes und rezykliertes Aluminium, das im Recycling nur rund fünf Prozent der Energie von Primäraluminium benötigt, gewinnt damit nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch an Attraktivität.
