Was bisher nur für Minergie-Bauten galt, wird schrittweise zur gesetzlichen Pflicht: Neubauten müssen künftig Grenzwerte für graue Energie einhalten. Gleichzeitig wird die Datengrundlage überarbeitet, mit der diese Werte berechnet werden. Für Hersteller von Bauprodukten läuft bis November eine wichtige Frist.
Vom Label ins Gesetz
Seit dem 1. Januar 2025 verpflichtet Art. 45 Abs. 3 Bst. e des eidgenössischen Energiegesetzes die Kantone, Grenzwerte für die graue Energie bei Neubauten und wesentlichen Erneuerungen zu erlassen. Die Konferenz Kantonaler Energiedirektoren hat die dafür nötigen Mustervorschriften am 29. August 2025 verabschiedet. Der neue Teil G der MuKEn 2025 gehört zum Basismodul, das alle Kantone übernehmen sollen. Angestrebt ist eine Umsetzung bis 2030.
Die graue Energie wird dabei als Treibhausgasemissionen ausgewiesen. Der Grenzwert gilt objektspezifisch: Er richtet sich nach der Nutzung und enthält Zuschläge für unbeheizte Flächen, Erdsonden, Photovoltaik und thermische Kollektoren. Kleine Erweiterungen sind ausgenommen, etwa solche mit weniger als 50 m² neuer Energiebezugsfläche.
Minergie als Vorlage
Die Methodik stammt von Minergie. Dort wird die graue Energie seit 2022 bei allen Gebäuden bilanziert, seit 2023 gelten Grenzwerte. Die MuKEn übernehmen diese Erfahrungswerte. Der Nachweis erfolgt nach dem Minergie-Reglement mit einem zugelassenen Ökobilanzierungstool, einschliesslich des vereinfachten Minergie-Nachweistools. Dieses beruht auf dem Merkblatt SIA 2032 und den KBOB-Ökobilanzdaten im Baubereich.
Genf und Waadt gehen voran
Genf hat als erster Kanton den «Empreinte Carbone» im Baugesetz verankert. Die Verordnungen dazu erschienen im Oktober 2025. Der Kanton hält die Grenzwerte bei eigenen Neubauten und Sanierungen ab 2027 ein. Ab 2029 ist für jedes Bauprojekt eine Ökobilanz vorzulegen, ab 2034 gelten die Grenzwerte für alle Gebäude.
In der Waadt hat der Grosse Rat am 3. Februar 2026 ein neues Energiegesetz beschlossen. Zu den Kernmassnahmen zählt die Reduktion der grauen Energie neuer Gebäude. Das Referendum der SVP kam mit 11’362 von 12’000 nötigen Unterschriften nicht zustande. Das Gesetz soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Die Datengrundlage wird neu gerechnet
Die KBOB/ecobau-Liste enthält Durchschnittswerte für die auf dem Schweizer Markt abgesetzten Baumaterialien. Zusätzlich führt sie herstellerspezifische Daten zu ausgewählten Produkten. Diese Liste wird derzeit grundlegend überarbeitet. Die Umweltindikatoren werden erweitert und an die EU-Bauprodukteverordnung sowie an die Norm SN EN 15804+A2 angenähert. Neu kommt die Lebenszyklusphase D hinzu, die Vorteile und Lasten jenseits der Systemgrenzen erfasst. Wie diese Phase in Gebäudenachweisen verwendet wird, geht aus der Ankündigung nicht hervor.
Frist für Hersteller
Grundlage für die neue Liste ist die Ökoinventar-Datenbank BAFU:2026 zusammen mit der Version 9 der Bilanzierungsregeln. Neue oder aktualisierte herstellerspezifische Datensätze für die KBOB/ecobau-Liste 2027 können bis zum 16. November 2026 eingereicht werden. Die Liste soll im Frühjahr 2027 erscheinen. Ökobilanzen müssen von einem der Beratungsunternehmen verifiziert werden, die die KBOB auf ihrer Liste führt.
Laut ecobau fliessen die Daten der Liste in die Berechnungstools für Minergie-ECO und den Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz (SNBS) ein. Für Aluminium gibt es dafür bereits ein Beispiel: Neben dem generischen Datensatz für Aluminium-Fensterrahmen enthält die Liste einen herstellerspezifischen Eintrag für ein Rahmensystem aus Hydro-Circal-Aluminium.
Für Planende und Hersteller fallen damit zwei Termine auf den Beginn des Jahres 2027 zusammen: das Inkrafttreten des Waadtländer Energiegesetzes und die Veröffentlichung der neuen Datengrundlage.
